Beratung, Diagnostik und Therapie

auf Sie abgestimmte logopädische Behandlung

  

 

Leistungen

Bei uns erhalten Sie eine auf Sie abgestimmte logopädische Behandlung in Form von Beratung, Diagnostik und Therapie.

Wir behandeln Kinder, Jugendliche und Erwachsene mit folgenden Störungsbildern:

  • Sprachentwicklungsstörungen (Probleme in den Bereichen Wortschatz/ Grammatik)
  • Aussprachestörungen (Probleme bei der Aussprache von Buchstaben/ Buchstabenkombinationen)
  • Myofunktionelle Störungen (Probleme in den Bereichen Mundmotorik/ Schluckmuster)
  • Auditive Wahrnehmungsstörungen (Probleme bei der Hörverarbeitung/ bei Lese-Rechtschreibstörungen)
  • Redeflussstörungen (Stottern/ Poltern)
  • Stimmstörungen (nach Operationen/falschem Stimmgebrauch/starker psychischer Belastung)
  • Rhinophonie (nasaler Stimmklang z.B. bei Lippen-Kiefer-Gaumenspalten)
  • Aphasien (Sprachstörungen nach Schlaganfall/ Unfall/ Krankheit)
  • Dysarthrophonien (Sprechstörungen/ Stimmstörungen nach Schlaganfall/ Unfall/ Krankheit)
  • Sprechapraxien (Probleme bei der Bewegungsplanung/
    Bewegungsausführung nach Schlaganfall/ Unfall/ Krankheit)
  • Leichte Dysphagien (Schluckstörungen nach Schlaganfall/ Unfall/ Krankheit)

Die logopädische Behandlung erfolgt in unseren Praxisräumen oder als Hausbesuch.

 

Verordnungsweg

Die logopädische Behandlung erfolgt auf Verordnung (Rezept) Ihres Arztes und wird dann von Ihrer Krankenversicherung übernommen.

Ärzte, die diese Verordnung ausstellen sind:

  • Kinderärzte
  • Hals-Nasen-Ohrenärzte/ Phoniater
  • Allgemeinmediziner
  • Neurologen
  • Kieferorthopäden/ Zahnärzte

Gesetzlich versicherte Patienten zahlen ab dem 18. Lebensjahr (soweit kein Befreiungsausweis vorhanden ist) eine Zuzahlung in Höhe von 10 Euro und 10 Prozent der Behandlungskosten. Privat versicherte Patienten sind selbst dafür verantwortlich eine Kostenübernahme ihrer Versicherung einzuholen.

Unabhänging des Erstattungsverhaltens von Beihilfestellen und privater Krankenversicherungen ist der Rechnungsbetrag in voller Höhe zu zahlen.

Sie können logopädische Leistungen als Selbstzahler auch privat zahlen.


Hausbesuche

Nach Absprache mit dem Arzt/ der Versicherung ist die Therapie bei Ihnen Zuhause, in Senioreneinrichtungen und in pädagogischen Einrichtungen möglich.